Der Littauer Friedhof

Platzmangel

Artikel 7 der Schweizer Bundesverfassung besagt, dass die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist. Dazu gehört auch das Recht auf eine schickliche Bestattung, unabhängig seines Glaubens oder seiner Konfession. 

Die Bevölkerungszunahme und die grosse Kindersterblichkeit führten in Littau zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu Platzmangel auf dem direkt an der Kirche liegenden Littauer Friedhof. Dies erschwerte es zunehmend das Grundrecht der Menschenwürde einzuhalten.

 

Friedhofanlage Rosenberg (1842 - 1926)

Die Kirchgemeinde kaufte die nördlich an die Kirche angrenzende Liegenschaft «Rosenberg» (heute Cheerstrasse 1), um den Friedhof zu vergrössern. Dieses Unterfangen verzögerte sich durch die Freischarenzüge und den Sonderbundskrieg

 

Neuer Friedhof (1928 - 1957)

Bei der Planung der neuen Kirche wurde beschlossen den Friedhof Rosenberg zu verlegen. So baute man während zwei Jahren den neuen Friedhof mit der Friedhofkapelle. Rund 68 verstorbene Personen wurden umgebettet.

 

Erweiterung des neuen Friedhofs (1957 - 1960)

Der neue Friedhof wurde in Richtung Pfarrkirche erweitert, indem der tiefe Einschnitt ins Gelände aufgefüllt wurde. Ab dem Jahr 1960 wurde mit dem Bau des neuen Pfarrhauses auch die Gestaltung der neuen Friedhofanlage abgeschlossen, welche bis heute besteht.